kss_license_de_web.txt Ing.-Büro Kickdrive Software Solutions Software-Endbenutzerlizenzvertrag Für 1 (einen) Computer Version für Deutschland BENUTZERHINWEIS: DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND KICKDRIVE SOFTWARE SOLUTIONS E.K. / OLIVER HEGGELBACHER ("KICKDRIVE"), EINEM UNTERNEHMEN MIT SITZ IN 88677 MARKDORF. Dieser Vertrag liegt einem KICKDRIVE Softwareprodukt ("Software") und dazugehörigem Erläuterungsmaterial ("Dokumentation") bei. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird Ihnen als Endbenutzer erteilt, Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten, der berechtigt ist, Ihnen die Nutzung der Software zu gestatten. "Sie/Ihnen/Ihr" wird im weiteren Verlauf dieses Vertrages als Bezeichnung für den Lizenzinhaber benutzt. Mit Ihrer Annahme dieses Vertrags gewährt KICKDRIVE Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung von Software und Dokumentation, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären: 1. Benutzung der Software. Sie dürfen- * die Software auf einem Einzelstandort auf Festplatte oder einer anderen Speichereinheit auf einem einzelnen Computer installieren. * eine Sicherungskopie der Software machen, sofern die Sicherungskopie nicht auf einem Computer installiert oder benutzt wird. * Benutzung auf einem Heimcomputer: Als Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist oder benutzt wird, dürfen Sie die Software ebenfalls auf einem tragbaren Computer oder einem Heimcomputer installieren. Die Software darf jedoch nicht auf dem Zweitcomputer von einer anderen Person benutzt werden, wenn die Software zur gleichen Zeit auf einem Erstcomputer benutzt wird. 2. Copyright. Die Software ist geistiges Eigentum von KICKDRIVE und seinen Zulieferern und urheberrechtlich geschützt. Sie unterliegt dem Schutz des Deutschen Urheberrechts, der internationalen Vertragsbedingungen sowie der geltenden Gesetze der Länder, in denen die Software benutzt wird. Alle Kopien, die Sie nach den Bestimmungen dieses Vertrages machen dürfen, müssen die gleichen Copyright- und Eigentumshinweise enthalten wie die Hinweise, die auf oder in der Software erscheinen. Sie verpflichten sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rückübersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche anzustellen, dem Quellcode der Software auf die Spur zu kommen. 3. Übertragung. Sie dürfen die Software und die Dokumentation nicht vermieten, verleasen oder verleihen, und es darf keine Unterlizenz erteilt werden. Sie dürfen jedoch sämtliche Rechte zur Benutzung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, unter der Bedingung, dass Sie den vorliegenden Lizenzvertrag sowie die Software, inklusive sämtlicher Kopien aktualisierter und früherer Fassungen sowie der genannten Dokumentation auf diese natürliche oder juristische Person übertragen und keine Kopien, inklusive der in einem Computer gespeicherten Kopien, zurückbehalten. 4. Gewährleistung für Deutschland Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen problemlos geeignet sind. KICKDRIVE gewährleistet, dass die Software für den in Benutzungshandbüchern, die Ihnen bei Übernahme des Programms zur Verfügung gestellt worden sind, vorgesehenen Gebrauch geeignet ist. KICKDRIVE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software einschließlich des Begleitmaterials Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen eingesetzten Programmen arbeitet. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl und Folgen der Nutzungen des Programms einschließlich des Begleitmaterials und der Hardware sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse. Sie haben die Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich mit der Ihnen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und hierbei erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme der Software schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Software und die Dokumentation als vorbehaltlos genehmigt. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist KICKDRIVE nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Gelingt es KICKDRIVE innerhalb einer angemessenen Frist nicht, eine vertragsgemäße Nutzung der Software zu ermöglichen, sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder die Lizenzgebühr zu mindern. Falls die Herstellung geeigneter Software im obengenannten Sinne mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist, hat KICKDRIVE ebenfalls ein Rücktrittsrecht. KICKDRIVE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software keine Schutzrechte Dritter verletzt, es sei denn, die Rechtsverletzung durch KICKDRIVE erfolgte schuldhaft. Haftungsbeschränkungen für Deutschland. KICKDRIVE haften nicht für Schäden (einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns und anderer finanzieller Verluste), die auf der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software beruhen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist, auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht oder auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch KICKDRIVE. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. In jedem Falle ist die Haftung von KICKDRIVE auf den Betrag beschränkt, den Sie für die Überlassung der Software bezahlt haben. 5. Allgemeine Bestimmungen. Sollte irgendein Teil dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt, die weiterhin ihre Gültigkeit und Durchführbarkeit behalten. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter von KICKDRIVE unterzeichnet werden.